
CE
Anhänger - Erweiterung
Züge : Ein Zugfahrzeug der Klasse C (schwerer LKW über 3.500 kg) +
Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg.
Limit: Es gibt keine Begrenzung der zulässigen Gesamtmasse für die Kombination (außer den gesetzlichen/technischen Grenzwerten).
Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse C.
Mindestalter: 21 Jahre
oder 18 Jahre für Berufskraftfahrer in Ausbildung.
Inklusive: Schließt die Klassen C1E, BE und T mit ein.
Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge (außer Busse) mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg.
Anhänger:
Ein Anhänger bis 750 kg darf mitgeführt werden.
Mindestalter:
21 Jahre (oder 18 Jahre für Berufskraftfahrer in Ausbildung).
Voraussetzung:
Besitz der Klasse B.
Gültigkeit:
Immer auf 5 Jahre befristet. Verlängerung nur mit ärztlicher und augenärztlicher Untersuchung.
Inklusive:
Klasse C1.


